Häufig hat die Politik während der COVID-19-Pandemie betont, wie sehr ihr der Schutz der älteren und pflegebedürftigen Bevölkerung am Herzen liegt. In der aktuellen Debatte um die Euthanasieverbote des österreichischen Strafgesetzbuches werden unsere Politiker und Verfassungsrichter diese Haltung hoffentlich unter Beweis stellen.
Seit 2019 liegt dem Verfassungsgerichtshof nämlich ein Individualantrag vor, der zum Ziel hat, die derzeit bestehenden Verbote der „Tötung auf Verlangen“ und der „Mitwirkung zum Selbstmord“ aufzuheben. Finanziert wird das Verfahren vom schweizerischen Verein Dignitas, der seinen Mitgliedern gegen Bezahlung Beihilfe zum Suizid anbietet und dessen Gründer Ludwig Minelli in einem Interview mit Addendum (26.08.2018) keinen Hehl aus seiner internationalen Lobbyarbeit macht. Diesen Juni wurde auch noch vom NEOS-Abgeordneten Michael Bernhard dem Parlament eine Petition mit ähnlichen Zielen überreicht.
Argumentiert wird von Seiten der Befürworter der sogenannten „aktiven Sterbehilfe“, dass es um die „Freiheit des Individuums“ und ein „selbstbestimmtes Sterben“ gehe. In Wahrheit hat die Legalisierung der Euthanasie in den Niederlanden, Belgien, Kanada und der Schweiz dazu geführt, dass die Fälle von Tötung auf Verlangen durch medizinisches Personal und assistierter Selbsttötung bis heute im Steigen begriffen sind. Im Jahr 2016 gab es in den Niederlanden 6091 bestätigte Fälle von Euthanasie, wie sie dort sogar noch unverblümt genannt wird; allein für Demenzkranke haben sich die Fallzahlen von 2009 bis 2017 in den Niederlanden verfünfzehnfacht. In diesen Ländern kommt es allmählich zu einer gesellschaftlichen Normalisierung der Euthanasie, was schnell dazu führt, dass sich ältere und kranke Personen autonomiegefährdenden sozialen Pressionen ausgesetzt sehen und sich dann unter sozialem Druck für den Tod entscheiden – weil sie sich als eine Belastung für andere empfinden. Die häufigsten Gründe, warum Menschen mit Behinderung Beihilfe zum Suizid beantragen, seien nicht Schmerzen, sondern stünden in direktem Zusammenhang mit unzureichender Unterstützung und Pflege, zeigt die 2019 durchgeführte US-amerikanische Studie The Danger of Assisted Suicide Laws des National Council on Disability. Für ältere Menschen, bei denen es häufiger zu Suiziden kommt, als in anderen Altersgruppen, sieht das nicht anders aus.
Es ist also ganz klar, dass eine Liberalisierung der Suizidbeihilfe und der Tötung auf Verlangen die falsche Antwort für Hilfsbedürftige ist und sicherlich nichts mit Suizidprävention zu tun hat, wie manche Befürworter der „aktiven Sterbehilfe“ das gerne darstellen. Stattdessen braucht es in Österreich Solidarität mit Menschen in Lebenskrisen und einen Schutz des menschlichen Lebens bis zu seinem Ende. Wenn unseren Politikern und Verfassungsrichtern dieser Schutz wirklich ein Anliegen ist, werden sie sich von einem falschinterpretierten Autonomiebegriff nicht verleiten lassen, die bestehende Gesetzeslage umzustürzen.
Und falls Ihnen der Schutz des menschlichen Lebens bis zu seinem Ende ein Anliegen ist, helfen Sie uns die Euthanasie zu stoppen und unterschreiben Sie die Petition von Österreich Will Leben auf https://www.oesterreichwillleben.at/#petition